| Die Ausbildungswerkstatt | |
AllgemeinesDie Ausbildungswerkstatt des JaboG 33 bildet seit 1962 Jugendliche im anerkannten Ausbildungsberuf „Fluggerätemechaniker" und set dem 01.09.1983 auch Kommunikations- elektroniker Fachrichtung „Funktechnik" aus. Zweck der Ausbildung ist es, qualifizierten Nachwuchs als militärische Unterführer in technischer Verwendung und als zivile Fachkräfte (Facharbeiter und Angestellte) für die Verwendung in militärischen Dienststellen und in der Wirtschaft zu gewinnen. Darüber hinaus stellt de Ausbildungswerkstatt eine Fürsorgemaßnahme des Bundes dar, um u.a. Kindern von Bundeswehrangehörigen in einem Gebiet mit wenig Industrieansiedlung die Möglichkeit zum Erlernen eines modernen, zukunftsorientierten Berufes zu bieten.
AusbildungsverlaufDie Ausbildung wird in enger Zusammenarbeit mit der für die Berufsausbildung zuständigen Industrie- und Handelskammer und nach deren Ausbildungs- und Prüfungsordnung durchgeführt. Ausbildungsprogramm und Lehrstoffangebot sind mit der Berufsbildenden Schule Cochem abgestimmt. Jährlich werden 27 Auszubildende (15 Fluggerätemechaniker und 12 Kommunikationselektroniker Fachrichtung Funktechnik) eingestellt, die aus einer großen Zahl von Bewerbern über ein Auswahlverfahren zu ermitteln sind. Die Ausbildugnszeit zum Erwerb des Facharbeiterbriefes dauert 3 ½ Jahre.Die Ausbildung sieht folgende Ausbildungsinhalte vor: FluggerätemechanikerDie Ausbildung beginnt mit einer zwölfmonatigen Metall-Grundausbildung, in deren Verlauf der Auszubildende elementare Fertigkeiten wie Messen, Anreißen, Feilen, Sägen, Bohren, Drehen, Fräsen, Schmieden, Schweißen sowie die Be- und Verarbeitung von Leichtmetall erlernt. An die Grundausbildung schließt sich eine zweimonatige Fachausbildung für Düsen und Kolbentriebwerke, Luftfahrzeughydraulik, -elektrik, -instrumente sowie eine zwölfmonatige Fachausbildung an der Flugzelle im Lehrdock an. Danach werden die luftfahrzeugtechnischen Fachgruppen der Instandsetzungsstaffel des Geschwaders durchlaufen. Die Ausbildung endet mit der Facharbeiterprüfung – mit theoretischem und praktischem Teil - , die vor dem Prüfungsausschuß der Industrie- und Handelskammer abgelegt wird. Kommunikationselektroniker Fachrichtung „Funktechnik". Die Ausbildung in diesem Lehrberuf wird in betriebsmäßiger Ausbildungsform durchgeführt. Die Ausbildung beginnt mit einer dreimonatigen Metall-Grundausbildung, in der Auszubildende Fertigkeiten wie Messen, Feilen, Sägen, Bohren, Biegen, Drehen usw. lernt. Darauf aufbauend werden Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Bereich der Elektrotechnik vermittelt, wie Zusammenbau von Bauteilen, Verdrahtung, Verbinden, Messen und Prüfen. Im zweiten Ausbildungsjahr werden diese Kenntnisse vertieft und erweitert und im Nachrichtengerätebau angewandt. Danach erfolgt die eigentliche Ausbildung zum Kommunikationselektroniker Fachrichtung „Funkelektronik". Im Rahmen dieser Ausbildung werden die Auszubildenden theoretisch und praktisch in die Elektronik und Funktechnik eingewiesen. Gegen Ende der Ausbildung müssen die Auszubildenden in der Lage sein, elektronische Schaltungen aufzubauen, daran Fehlersuche durchzuführen und die notwendigen Reparaturen auszuführen. Nach diesem Ausbildungsteil ist eine Facharbeiterprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen. Die Ausbildungswerkstatt untersteht der Technischen Gruppe und arbeitet im fachlichen Bereich eng mit der Instandsetzungsstaffel und der Elektronikstaffel zusammen. Die Ausbildung erfolgt unter der Anleitung eines zivilen Ausbildungsleiters durch ebenfalls zivile Lehrmeister und Lehrgesellen auf der Basis der in den entsprechenden „Berufsbildern" der Industrie- und Handelskammer veröffentlichten Rahmenbestimmungen. Die Ausbildungsergebnisse halten jedem Vergleich mit zivilen Ausbildungseinrichtungen stand: Seit 1962 haben 813 Jugendliche die Facharbeiterprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Koblenz bestanden. Die dabei erzielten Noten sowohl bei den theoretischen als auch bei der praktischen Fertigkeitsprüfung waren überdurchschnittlich gut. Die ausgebildeten Facharbeiter sind als Soldaten oder zivile Arbeitnehmer im Bereich der Bundeswehr eingestellt worden, haben eine Ausbildung an weiterführenden Schulen begonnen oder sind in die freie Wirtschaft abgewandert. | |